Fiduz Gebäudereinigungs GmbH
Kopernikusstraße 32
30853 Langenhagen

BIV: Keine andere Wahl gehabt

Axel Knipp, Geschäftsführer Recht des Bundesinnungsverbands der Gebäudereiniger, verteidigt den Ausstieg aus dem Rahmentarifvertrag zum 1. August. Die Entscheidung des Arbeitsgerichts, dass Überstundenzuschläge auch Teilzeitkräften zustehen, habe dem Verband keine andere Wahl gelassen. Weil die Branche von Teilzeitkräften abhängig sei, könne der finanzielle Mehraufwand nicht gestemmt werden. www.taz.de