Nachdem der Hersteller Dyson geklagt hatte, entschied das EU-Gericht jetzt, dass das bisherige Energieprüfverfahren für Staubsauger nicht praxisgerecht sei. Die Tests wurden nämlich mit leerem Beutel vorgenommen. Da die EU-Kommission dagegen keine Rechtsmittel einlegte, sind die entsprechenden EU-Regeln von 2013 ungültig und es dürften wieder Geräte ohne Energielabel verkauft werden. www.spiegel.de