Fiduz Gebäudereinigungs GmbH
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Tariflicher Mindestlohn steigt im Gebäudereiniger-H andwerk in Westdeutschland auf 10 Euro

Ab dem 1. Januar 2017 ist den Beschäftigten im Gebä udereiniger-Handwerk in Westdeutschland ein tariflicher Mindestlohn von zehn Euro je Stunde garantiert. Damit tritt auch die zweite Stufe der vereinbarten Erhöhungen aus den Tarifverhandlungen 2015 in Kraft.

Dies bedeutet für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeit er ein erneutes Lohnplus von 2,04 % im Tarifgebiet West. Somit erhalten sie 1,16 Euro mehr als Beschäftig te in Bereichen, in denen der gesetzliche Mindestlohn von 8,84 Euro gezahlt wird.

Das Tarifabkommen zwischen dem Bundesinnungsverband de s Gebäudereiniger-Handwerks und dem Sozialpartner, der Industriegewerkschaft Bauen. Agrar . Umwelt (IG BAU) gilt bis Ende 2017.

Das Gebäudereiniger-Handwerk gilt als Pionier in der Mindestlohn-Debatte, denn seit über 30 Jahren, lange bevor die Politik darüber diskutierte, war er hier bereits eingeführt. Mit der Allgemeinverbindlichkeit haben zudem alle B eschäftigten der Branche Sicherheit.

„Mit über 32.000 Beschäftigten ist das Gebäudereinige r-Handwerk in Niedersachsen ein bedeutender Arbeitgeber“, erklärt die Landesinnung Niedersachsen des Gebäudereiniger-Handwerks. „Die Löhne, die hier gezahlt werden, sind überaus fair aber auch ger echtfertigt.“

Noch dazu ist bei 10 Euro mitunter lange noch nicht Schluss: So haben Gebäudereiniger vielfältige Möglichkeiten, sich zu spezialisieren und fortzubilde n; Gesellen können sogar deutlich über 14 Euro in der Stunde verdienen.