Fiduz Gebäudereinigungs GmbH
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Tarifrunde 2015 – Sachstand

Die IG BAU hat den Mindestlohntarifvertrag im Gebäudereiniger-Handwerk zum 31.12.2015 gekündigt. Außer einer völlig unrealistischen Forderung von bis zu 9,4 % Lohnerhöhung hat die IG BAU keine ernsthaften Anstrengungen unternommen, das Mindestlohnsystem im Gebäudereiniger-Handwerk zu erhalten.

Stattdessen erhebt die IG BAU den Vorwurf, dass unbezahlte Mehrarbeit die Regel sei und ein Tarifvertrag zum Thema „Turbo-Putzen“ Vorrang habe. Mit diesen Vorwürfen stellt die IG BAU den Mindestlohn in der Gebäudereinigung in Frage. Dem widersprechen die Arbeitgeber des Gebäudereiniger-Handwerks energisch! Mindestlohn-Verstöße werden vom Zoll geahndet und die IG BAU wird erneut aufgefordert, Verstöße gegen den Mindestlohn den zuständigen Zollbehörden zu melden. Das praktizieren die Innungen des Gebäudereiniger-Handwerks seit Jahren, auch weil untertarifliche Bezahlung eine unfaire Wettbewerbsverzerrung ist.

Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks lehnt den Wunsch der IG BAU strikt ab, in den Verhandlungen über einen Tarifvertrag gegen angebliche Leistungsverdichtung/“Turbo-Putzen“ in der Branche zu reden. „Das Gerede vom Turbo-Putzen ist eine Mär. Wir haben Stundenlöhne und keine Akkordlöhne. Niemand wird gezwungen, 240 Schreibtische in einer Stunde zu reinigen oder 500 Papierkörbe zu leeren, wie es die IG BAU behauptet, so der Vorsitzende der Tarifkommission des Bundesinnungsverbandes, Thomas Conrady.

Die Arbeitgeber werden im Interesse der Betriebe und Kunden keine Forderungen akzeptieren, die utopisch sind, unsere Betriebe im Wettbewerb benachteiligen und im Ergebnis Arbeitsplätze vernichten.

Der Umgang mit Zahlen scheint ein ernsthaftes Problem zu sein, also nicht 9,4 %, sondern realistische Ergebnisse zum Erhalt des Mindestlohnes in der Gebäudereinigung sollten Ziel der Verhandlungen sein. Die Arbeitgeber haben in der dritten Tarifrunde am 10. September 2015 eine Lohnerhöhung in Höhe von 3 Prozent für 24 Monate ab 1. Januar 2016.

Unsoziales Verhalten kann den Arbeitgebern des Gebäudereiniger-Handwerks nicht vorgeworfen werden. Die Arbeitgeber haben den Mindestlohn eingeführt, als die Politik darüber noch diskutierte. Dafür stehen die Arbeitgeber im Gebäudereiniger-Handwerk auch heute. Mit diesem Angebot bekennen wir uns erneut zu einem eigenen tariflichen Mindestlohn.